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Hinweise für die Nutzung von Zügen
oder Waggons außerhalb des Geltungsbereiches des JAPAN
RAIL PASSes |
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| 1. |
Falls Sie einen JAPAN RAIL PASS für die
zweite Klasse haben und einen Sitz der ersten Klasse (grüne
Waggons) benutzen wollen, müssen Sie die Gebühr für
die erste Klasse (grüne Waggons) und die damit
verbundene Gebühr für einen interregionalen Express
bzw. regionalen Expresszug zahlen. |
| 2. |
Falls Sie einen JAPAN RAIL PASS für die erste
Klasse (grüne Waggons) oder zweite Klasse haben und
ein eigenes Abteil der zweiten Klasse in einem
Shinkansen oder einem interregionalen Express benutzen
wollen, müssen Sie die Gebühr für den Shinkansen oder
den interregionalen Expresszug zahlen. |
| 3. |
Wenn Sie einen JAPAN RAIL PASS für die erste
Klasse (Green Car) oder zweite Klasse haben und ein
eigenes Abteil der ersten Klasse (Green Car) in einem
interregionalen Express benutzen wollen, müssen Sie
zusätzlich zur Gebühr für ein eigenes Abteil der
ersten Klasse (Green Car) auch den Expresszuschlag
zahlen.
Bitte beachten Sie, dass Sie – zusätzlich zu den oben
angegebenen Gebühren – bei der Benutzung eines eigenen
Abteils der 1. Klasse (Green Car) oder 2. Klasse für
den Fall, dass die Anzahl der Personen unter der für
das Abteil vorgegebenen Mindestanzahl liegt, für die
bis zur vorgeschriebenen Mindestanzahl fehlenden
Personen den Kinderfahrpreis sowie Gebühren zahlen
müssen. Allerdings ist eine 1- oder
2-Personen-Belegung eines eigenen Abteils auf den
Sanyo-Shinkansen-Zügen nicht möglich.
Wenn Sie einen grünen oder normalen JAPAN RAIL PASS
haben und einen „GranClass“-Wagen benutzen wollen,
müssen Sie den „GranClass“-Zuschlag und den
betreffenden Expresszuschlag bezahlen. |
| 4. |
Falls Sie einen JAPAN RAIL PASS für die
erste Klasse (grüne Waggons) oder zweite Klasse haben
und in einem Schlafwagen eines interregionalen
Expresszugs oder eines gewöhnlichen Express-Zuges einen
Schlafwagenplatz benutzen, müssen Sie zusätzlich zur
Gebühr für den Schlafwagenplatz die Gebühr für den
interregionalen Express oder den zusätzlich zur
Schlafplatzgebühr. Wenn Sie
darüber hinaus in einem Schlafwagen reisen, der über
Morioka nach Aomori fährt, müssen Sie an Bord die
Grundgebühren für die zwei bereisten lokalen
Streckenabschnitte bezahlen: IGR Iwate Ginga-Eisenbahn
(Morioka-Metoki) und Aoimori-Eisenbahn (Metoki-Aomori). |
| 5. |
Falls Sie einen grünen oder normalen JAPAN RAIL
PASS haben und einen Zug benutzen wollen, der eine
nummerierte oder „Liner“-Fahrkarte erfordert, ist eine
Gebühr für diese Fahrkarten fällig. |
| 6. |
Falls Sie nachts am letzten Gültigkeitstag Ihres
JAPAN RAIL PASSes reisen, wird die Grundgebühr –
inklusive Zugwechsel - auf der Länge Ihrer
Reisestrecke abgedeckt, bis Sie zum 1. Mal einen
Bahnhof verlassen. Allerdings sind irgendwelche
Fahrgeldaufschläge nur für den Zug abgedeckt, in dem
Sie am letzten Gültigkeitstag Ihres Passes unterwegs
waren. |
| 7. |
Wenn Sie einen JAPAN RAIL-PASS der Green-Klasse
(1. Klasse) haben und einen reservierten oder nicht
reservierten Sitzplatz in einem Wagen der 2. Klasse
benutzen, können Sie keine Rückerstattung für den
Fahrpreis oder andere Gebühren erhalten. |
| 8. |
Falls die reservierten Plätze voll besetzt sind,
müssen Sie einen nicht-reservierten Platz wählen. In
diesem Fall können Sie keine Rückerstattung für den
Fahrpreis oder andere Gebühren erhalten. |
| 9. |
Der JAPAN RAIL PASS gilt
nicht für Sitze, ob reserviert oder nicht reserviert,
auf „NOZOMI“- und „MIZUHO“-Zügen der Tokaido-, Sanyo-
und Kyushu-Shinkansen-Linien. Wenn Sie einen „NOZOMI“-
oder „MIZUHO“-Zug benutzen, müssen Sie die Grundgebühr
und den Expresszuschlag bezahlen. Außerdem wird ein
Zuschlag für „Green Car“ (1. Klasse ) erhoben, falls
Sie in der „Green Car“ (1. Klasse ) sitzen. |
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Andere Nutzungsbedingungen |
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| 1. |
Die Nutzung eines JAPAN RAIL PASSes ist streng auf
den Unterzeichnenden (nachfolgend als „Sie“ bezeichnet)
beschränkt. |
| 2. |
Lassen Sie Ihren PASS am ersten Tag der
Passbenutzung von einem Beamten an der Bahnsteigsperre
abstempeln. |
| 3. |
Zeigen Sie Ihren Pass vor, wenn Sie durch die
Sperre gehen, damit der Beamte das Ablaufdatum prüfen
kann. |
| 4. |
Sie sind dazu verpflichtet,
den JAPAN RAIL PASS während Ihrer Fahrt stets bei sich
zu tragen und bei entsprechender Aufforderung
vorzuzeigen. |
| 5. |
Rückerstattung eines
Gutscheins oder eines JAPAN RAIL PASSES |
| • |
Ein Gutschein, der noch nicht gegen einen JAPAN
RAIL PASS eingetauscht wurde, kann innerhalb eines
Jahres nach seiner Ausstellung bei der Verkaufsstelle,
an der er erworben worden ist, gegen eine
Geldrückerstattung zurückgegeben werden. In diesem
Fall werden eine Bearbeitungsgebühr sowie eine
Kommunikationsgebühr von der Rückerstattung abgezogen. |
| • |
Wenn Sie eine Rückerstattung für einen JAPAN RAIL
PASS erhalten möchten, können Sie diese an allen JAPAN
RAIL PASS-Einlöseschaltern beantragen. Dazu muss der
Rückerstattungsantrag grundsätzlich vor dem auf dem
Pass angegebenen Anfangsdatum eingereicht werden.
(Zehn Prozent des Yen-Preises für den PASS werden als
Bearbeitungsgebühr erhoben.) |
| • |
Wenn die Benutzung des Passes einmal begonnen hat,
ist keine Rückerstattung oder Verlängerung des
Gültigkeitszeitraums möglich, falls es bei Zügen zu
Betriebsausfällen, Verspätungen oder ähnlichen
Ereignissen kommen sollte. Sie erhalten keine
Rückerstattung, falls Ihnen wegen Fahrplanänderungen
Kosten für Transport, Unterkunft oder sonstige
Ausgaben entstehen. |
| 6. |
Weder ein Gutschein noch ein
JAPAN RAIL PASS kann neu ausgestellt werden, falls er
verloren geht, gestohlen, verschmutzt oder sonst wie
unbrauchbar gemacht wird. |
| 7. |
Diese und andere Nutzungskonditionen folgen den
„Japan Railways Group Passenger Transportation
Regulations“ (Vorschriften für die
Passagierbeförderung der Japan Railways Firmengruppe)
und den entsprechenden japanischen Gesetzen. Falls
eine Frage bezüglich der Benutzungsbedingungen in
einer anderen Sprache als Japanisch auftritt, wird die
japanische Version als verbindlich betrachtet. Die
Gültigkeit von Gutscheinen folgt den Bedingungen und
Vorschriften der ausstellenden Firma. |
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