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【Achtung!】
Der Angestellte des Reisebüros, bei
dem Sie Ihren Gutschein gekauft haben, wird Ihnen die
Berechtigungserfordernisse für den JAPAN RAIL-PASS erklären.
Machen Sie sich mit diesen Erfordernissen vertraut, bevor
Sie einen Gutschein kaufen.
Für den Fall, dass Sie keinen PASS bekommen können, weil Sie
die Berechtigungserfordernisse nicht erfüllen, haftet die
JR-Gruppe nicht für etwaige Änderungen oder Gebühren, die
während Ihres Aufenthalts in Japan mit Ihrer Benutzung von
JR-Bahnlinien verbunden sind.
◆ Falls Sie nicht in der Lage sind, einen PASS zu erhalten,
können Sie Ihren Gutschein von dem Reisebüro, bei dem Sie
ihn gekauft haben, rückvergüten lassen. (*Gebührenpflichtig.)
◆ Fragen bezüglich des Gutscheins sind an das Reisebüro zu
richten, bei dem Sie Ihren Gutschein gekauft haben. |
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1.
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Sie sind ein ausländischer
Gast, der Japan touristisch bereist und den Aufenthaltsstatus
eines „zeitweiligen Besuchers“ genießt. |
Wenn Sie den Aufenthaltsstatus des „zeitweiligen Besuchers“ gemäß dem Japanischen Einwanderungsgesetz haben, dürfen Sie sich bis zu 15 oder 90 Tagen in Japan zum Zwecke der „Besichtigung von Sehenswürdigkeiten“ aufhalten. Beantragen Sie für die Einreise in Japan einen Aufenthalt zur „Besichtigung von Sehenswürdigkeiten“,
versehen die Einreise-Beamten Ihren Reisepass mit einem
Stempeleintrag „zeitweiliger Besucher“ wie unten
abgebildet. Der JAPAN RAIL PASS kann nur von solchen Personen
erworben werden, deren Reisepass diesen Stempel aufweist.
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Achtung:
| Selbst wenn Sie mit einem Gutschein
nach Japan kommen, der gegen einen JAPAN
RAIL PASS einzulösen ist, kann
der Eintausch erst erfolgen, wenn Sie
den Status eines „zeitweiligen
Besuchers“ (Temporary Visitor
wie z. B. Tourist) haben. Reisen Sie
mit einem anderen offiziellen Visastatus
wie beispielsweise „Lehrgangsteilnehmer”
oder „Entertainer“ in Japan
ein, können Sie den JAPAN RAIL
PASS nicht erwerben. Beachten Sie bitte,
dass sich der Status des „zeitweiligen
Besuchers“ aufgrund der strengen
Auslegung des japanischen Einwanderungsgesetzes
auch von anderen Formen von Kurzzeitaufenthalten
unterscheidet |
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| Beispiele des Stempels/Siegels
für Einreise als „zeitweiliger Besucher“ |
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2.
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Sie sind ein japanischer
Staatsangehöriger, der in einem Land außerhalb Japans lebt
(und mit einem japanischen Reisepass in das Land
eingereist ist), |
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a. der das Daueraufenthaltsrecht in dem Land besitzt |
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b. der mit einer nichtjapanischen Person verheiratet
ist, die in einem anderen Land als Japan lebt. |
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Hinweis: Legen Sie die folgenden Dokumente zusammen
mit Ihrem japanischen Reisepass vor, wenn Sie den
Gutschein kaufen, und wenn Sie ihn gegen einen JAPAN
RAIL-PASS einlösen:
Personen, auf die Bedingung (a) zutrifft, müssen einen
schriftlichen Nachweis für Folgendes vorlegen:
• Daueraufenthaltsrecht
• dass sie in einem Land außerhalb Japans leben
Personen, auf die Bedingung (b) zutrifft, müssen einen
schriftlichen Nachweis für Folgendes vorlegen:
• dass sie in einem Land außerhalb Japans leben
• dass sie mit einem ausländischen Staatsangehörigen
verheiratet sind
• dass ihr Ehepartner (ein ausländischer
Staatsangehöriger) außerhalb Japans lebt |
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Falls
ein(e) Antragsteller(in) nicht in der Lage ist, einen
schriftlichen Nachweis vorzulegen, dass er (sie)
Bedingung (a) oder (b) erfüllt, und der Beamte nicht
in der Lage ist, die Übereinstimmung mit
elektronischen Daten oder anderen Mitteln zu prüfen,
kann der PASS verweigert werden.
* Ein ausländischer Reisepass allein wird nicht als
Beweis für das Daueraufenthaltsrecht betrachtet und
reicht nicht aus, den PASS zu erhalten.
* Nur Bewerber, die mit einem Kurzzeitvisum in einem
ausländischen Reisepass in Japan eingereist sind,
können einen PASS erhalten. |
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Der JAPAN RAIL PASS kann nur außerhalb Japans erworben
werden.
Sie müssen vor Ihrer Reise nach Japan einen entsprechenden
Gutschein bei einer autorisierten Verkaufsstelle bzw.
einem autorisierten Reisebüro erwerben (siehe
“Wo Sie den Gutschein erwerben
können”). |
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