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Informationen zum JAPAN RAIL PASS
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Wer kann den JAPAN RAIL PASS erwerben?
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JAPAN RAIL PASS – Klassen und Preise
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Gültigkeit des JAPAN RAIL PASS
Wie erhalte ich den PASS?
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Wo Sie den Gutschein erwerben können
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Wie Sie einen Gutschein zum Bezug eines JAPAN RAIL PASSes einlösen:
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Reservierungen
Informationen
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Bahnhöfe mit Ausgabestellen für den JAPAN RAIL PASS
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Hauptstrecken der JR, Flughäfen und Regionalzentren in JAPAN
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Nützliche Informationen zu Reisen mit der JR
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Gesetzliche Feiertage in Japan
 

Wer kann den JAPAN RAIL PASS erwerben?


1.
Sie sind ein ausländischer Gast, der Japan touristisch bereist und den Aufenthaltsstatus eines „zeitweiligen Besuchers“ genießt.

Wenn Sie den Aufenthaltsstatus des „zeitweiligen Besuchers“ gemäß dem Japanischen Einwanderungsgesetz haben, dürfen Sie sich bis zu 15 oder 90 Tagen in Japan zum Zwecke der „Besichtigung von Sehenswürdigkeiten“ aufhalten. Beantragen Sie für die Einreise in Japan einen Aufenthalt zur „Besichtigung von Sehenswürdigkeiten“, versehen die Einreise-Beamten Ihren Reisepass mit einem Stempeleintrag „zeitweiliger Besucher“ wie unten abgebildet. Der JAPAN RAIL PASS kann nur von solchen Personen erworben werden, deren Reisepass diesen Stempel aufweist.

Achtung:
Selbst wenn Sie mit einem Gutschein nach Japan kommen, der gegen einen JAPAN RAIL PASS einzulösen ist, kann der Eintausch erst erfolgen, wenn Sie den Status eines „zeitweiligen Besuchers“ (Temporary Visitor wie z. B. Tourist) haben. Reisen Sie mit einem anderen offiziellen Visastatus wie beispielsweise „Lehrgangsteilnehmer” oder „Entertainer“ in Japan ein, können Sie den JAPAN RAIL PASS nicht erwerben. Beachten Sie bitte, dass sich der Status des „zeitweiligen Besuchers“ aufgrund der strengen Auslegung des japanischen Einwanderungsgesetzes auch von anderen Formen von Kurzzeitaufenthalten unterscheidet
 

2.
Sie sind ein im Ausland lebender Staatsbürger Japans, der:
  a. berechtigt ist, ständig im betreffenden Land zu leben, oder
  b. oder sind mit einer Person ohne japanische Staatsangehörigkeit verheiratet, die in einem anderen Land als Japan lebt.
 
  Hinweis: Personen, auf die Bedingung a oder b oben zutrifft, müssen beim Erwerb eines Gutscheins bzw. bei Erhalt eines JAPAN RAIL PASS einen Nachweis dafür vorlegen.
Zusätzlicher Hinweis: Die früher geltende Bedingung einer Person mit japanischer Staatsangehörigkeit, “die seit 10 oder mehr Jahren im Ausland lebt”, ist bei Käufen ab dem 1. April 2004 nicht mehr gültig.
 

Wie erhalte ich den JAPAN RAIL PASS?

 
Der JAPAN RAIL PASS kann nur außerhalb Japans erworben werden.
Sie müssen vor Ihrer Reise nach Japan einen entsprechenden Gutschein bei einer autorisierten Verkaufsstelle bzw. einem autorisierten Reisebüro erwerben (siehe D).


<Vorh.